1.1 Bestimmungsgemässe Verwendung

Der ADOR-Türantrieb ist zum automatischen Öffnen und Schließen von Schiebetüren

bestimmt. Der Türantrieb ist ausschließlich geeignet für den Einsatz in Kastenwagen.

Anderer Einsatz als der bestimmungsgemäße Gebrauch, wie z. B. dauerhafter manueller Betrieb, 

sowie alle Veränderungen am Produkt sind unzulässig.

Beachten Sie die „ADOR Produktinformationen für Antriebe“.

1.2 Sicherheitshinweise

>  Vorgeschriebene Montage- und Wartungsarbeiten müssen von Sachkundigen durchgeführt werden.

>  Die Montage erfordert Bohrlöcher an Karosserieteilen, Die exakte Position dieser Bohrlöcher ist 

    erforderlich, um die Positionsgenauigkeit der zusammengefügten Bauteile einzuhalten.

>  Für sicherheitstechnische Prüfungen sind die länderspezifischen Gesetze und Vorschriften zu 

    beachten.

>  Eigenmächtige Änderungen an dem Antrieb schließen jede Haftung von ADOR für resultierende 

    Schäden aus

>  Bei Kombination mit Fremdfabrikaten übernimmt ADOR keine Gewährleistung.

>  Auch für Reparatur- und Wartungsarbeiten dürfen nur ADOR-Originalteile verwendet werden.

>  Gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist vor Inbetriebnahme der Türanlage eine 

    Gefahrenanalyse durchzuführen und die Türanlage gemäß der CE-Kennzeichnungsrichtlinie 

    93/68/EWG zu kennzeichnen.

>  Den neuesten Stand von Richtlinien, Normen und länderspezifischen Vorschriften beachten, 

    insbesondere:

     > DIN VDE 0100-600: „Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 6: Prüfungen“

     > DIN EN 60335-2-103, DIN 18263-4

     > Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere BGV A1 „Grundsätze und Prävention“ und 

       BGV A3 DA „Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische 

       Anlagen und Betriebsmittel“