1.1 Bestimmungsgemässe Verwendung
Der ADOR-Türantrieb ist zum automatischen Öffnen und Schließen von Schiebetüren
bestimmt. Der Türantrieb ist ausschließlich geeignet für den Einsatz in Kastenwagen.
Anderer Einsatz als der bestimmungsgemäße Gebrauch, wie z. B. dauerhafter manueller Betrieb,
sowie alle Veränderungen am Produkt sind unzulässig.
Beachten Sie die „ADOR Produktinformationen für Antriebe“.
1.2 Sicherheitshinweise
> Vorgeschriebene Montage- und Wartungsarbeiten müssen von Sachkundigen durchgeführt werden.
> Die Montage erfordert Bohrlöcher an Karosserieteilen, Die exakte Position dieser Bohrlöcher ist
erforderlich, um die Positionsgenauigkeit der zusammengefügten Bauteile einzuhalten.
> Für sicherheitstechnische Prüfungen sind die länderspezifischen Gesetze und Vorschriften zu
beachten.
> Eigenmächtige Änderungen an dem Antrieb schließen jede Haftung von ADOR für resultierende
Schäden aus
> Bei Kombination mit Fremdfabrikaten übernimmt ADOR keine Gewährleistung.
> Auch für Reparatur- und Wartungsarbeiten dürfen nur ADOR-Originalteile verwendet werden.
> Gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist vor Inbetriebnahme der Türanlage eine
Gefahrenanalyse durchzuführen und die Türanlage gemäß der CE-Kennzeichnungsrichtlinie
93/68/EWG zu kennzeichnen.
> Den neuesten Stand von Richtlinien, Normen und länderspezifischen Vorschriften beachten,
insbesondere:
> DIN VDE 0100-600: „Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 6: Prüfungen“
> DIN EN 60335-2-103, DIN 18263-4
> Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere BGV A1 „Grundsätze und Prävention“ und
BGV A3 DA „Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische
Anlagen und Betriebsmittel“